Dienstag, 19. August 2014

Die TOP 3 der doofsten Umtauschmythen aka: Deutsche Gutscheingelüste Vol. 2 ;)



Ich hatte es irgendwann satt, dass mich auf der Arbeit immer unwissende Leute nerven. In Zukunft könnt ihr, falls ihr im Einzelhandel arbeitet, sie ganz cool auf meinen Blog verweisen :)  (...ich arbeite nämlich mittlerweile in einem Coffeeshop ;) )

3. Oh nein! Meine Kette ist kaputt! Aber die 14 Tage Umtauschrecht sind doch schon vorbei... :(

Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Bei solchen Dingen wie Modeschmuck gibt es ein halbes Jahr Garantie. Also Kassenzettel unter Umständen trotzdem mal aufheben. Wenn bei einer Reklamation der Kassenzettel verlangt wird, ist das übrigens keine Schikane, sondern hat einfach den Grund, dass man auch nachweisen muss, dass man das Teil nicht schon fünf Jahre besitzt. Ich hab schon Sachen erlebt in der Hinsicht... eigentlich sollte so etwas klar sein, und auch, dass Modeschmuck nicht ewig hält. Eigentlich.

2. Der Verkäufer ist gemein, weil er meine reduzierten Sachen nicht zurücknimmt!

Haha ;D Nein, jetzt mal im Ernst: wenn auf dem Kassenzettel steht, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, dann ist das auch so. Ein Umtausch bei Nichtgefallen ist eine reine Kulanzsache. Und genauso kann ein Geschäft entscheiden, ob reduzierte Ware zurückgenommen wird. Ist ja auch logisch: Reduziertes will man ja loswerden, im Normalfall sind die Sachen nicht kaputt, sondern gehen nur aus dem Sortiment. Also, Leute, hört auf, die Verkäuferin dafür anzuscheißen :)

1. Es gibt immer Geld zurück. Der Verkäufer muss mir das Geld zurückzahlen!

Nahain. Ein normaler Umtausch, weil mir etwas nicht gefällt, geschieht aus Kulanz des Geschäfts gegenüber seinen Kunden. Eigentlich muss man so etwas überhaupt nicht zurücknehmen, aber fast alle Geschäfte bieten mittlerweile Umtausch innerhalb von 14 oder sogar 28 Tagen an. Dass dabei das Geld zurückgezahlt wird, ist ebenfalls Kulanz - nur weil das andere Läden so machen, heißt das noch lange nicht, dass man irgendwo reinspazieren und sein Geld zurückverlangen kann (oft geschehen, oft erklärt ;) ).


Zu diesen Themen empfehle ich immer gerne dieses hilfreiche kleine Buch: Anwalt-Deutsch, Deutsch-Anwalt. Wir verstehen uns vor Gericht von Ralf Höcker, erschienen bei Langenscheidt.

Darin wird in einem Einkaufskapitel erklärt, was Verkäufer manchmal falsch machen, aber auch, was Kunden manchmal falsch machen. Ein sehr schönes Buch für den Einstieg ;)


2 Kommentare:

  1. Ich hab während meines Studiums im Einzelhandel gearbeitet und könnte dir auch noch n paar Umtauschstories erzählen. Wie das eine Mal, als ein Typ mit einem CD kam, die er in einen blauen Müllbeutel eingewickelt und mit Klebeband umwickelt hatte und mir erzählen wollte, das wär die Originalverpackung :D

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    1. Sehr klasse, damit kann ich nicht aufwarten. Ich hab ja nur Schmuck verkauft. : Lustig wars allerdings, als wir jemandem Ohrlöcher gestochen haben und die nach ner halben Stunde zurückkam und meinte, sie hätte nicht gemerkt, dass es die falsche Stelle war...nach Anzeichnen und Spiegelschauen... >_< Erzähl mir mehr! ;)

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